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1. Preise, Zahlung
1.1. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier. Soweit Leistungen in diese nicht erfasst sind, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
1.2. Ein Kostenvoranschlag ist nur dann rechtlich bindend, wenn die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier die ausdrückliche schriftliche Gewähr für die Verbindlichkeit übernimmt.
1.3. Zahlungen sind nach Rechnungsdatum ohne jeden Verzug zu leisten. Wird das Zahlungsziel überschritten, ist der Auftraggeber zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 12% p.a. verpflichtet. Der Zinssatz von 12% gilt auch im Falle anderweitigen Verzugs.
1.4. Teilleistungen dürfen erbracht werden. Diese gelten als selbstständige Arbeiten und können als solche abgerechnet werden. Stellt sich während der Leistungserbringung die Unmöglichkeit der in Auftrag gegebenen Leistung heraus, hat die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier hierauf unverzüglich hinzuweisen. Die erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
1.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
2. Einschaltung Dritter
Die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier kann zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte hinzuziehen oder Dritte mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen. Sind, damit die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier die übernommenen Leistungen erbringen kann, zusätzliche Arbeiten erforderlich, die nicht dem vereinbarten Leistungsbereich von Rohrreinigung Roman Ostermeier angehören, kann die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier Dritte im Auftrag und im Namen des Auftraggebers mit der Durchführung betrauen, das Vertragsverhältnis bezüglich dieser Arbeiten kommt nur zwischen dem Auftraggeber und em Dritten zustande. Die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier steht lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% der Netto-Auftragssumme zwischen Auftraggeber und Drittem zu.
3. Besondere Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier ungehinderten Zugang zu allen Vertragsgegenständen zu verschaffen sowie den Zugang zu ermöglichen, um die erforderlichen Arbeiten ausführen zu können. Mehrkosten wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Rechte nach Ziffer 5 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
3.2. Vor Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe, die die Mitarbeiter der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier oder die von der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier eingeschalteten Firmen in irgendeiner Weise schädigen könnten und in Abwasserleitungen oder zu reinigenden Anlagen normalerweise nicht enthalten sind, der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier bzw. deren Mitarbeitern mitzuteilen und auf dem Auftragsformular zu vermerken. Als gefährliche Stoffe gelten insbesondere Laugen, Säuren und Gifte.
3.3. Der Auftraggeber hat Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4. Haftung und Gewährleistung
4.1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder die von ihr eingeschalteten Dritten ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4.2. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die an defekten oder nicht fachgerecht installierten Gegenständen und Leitungen durch die Arbeit der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier und ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen oder von ihr eingeschalteter Dritter entstehen. Vielmehr haftet der Auftraggeber für Schäden, die den vorgenannten Personen hierdurch entstehen.
4.3. Offensichtliche Mängel müssen der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier oder dem eingeschalteten Dritten innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen ab Kenntnis des Grundes der Beanstandung schriftlich angezeigt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang der Anzeige bei der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier ankommt. Ist die Leistung der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier zu Nachbesserung verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ist eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung, kann der Auftraggeber nach Fehlschlagen der Nachbesserung nur Herabsetzung der Vergütung beanspruchen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
5. Kündigung
5.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
5.2. Die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier kann den Vertrag kündigen, wenn
- der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch die Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier außerstande setzt, die erforderlichen Leistungen zu erbringen
- der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet, auch wenn diese aus einem anderen Vertragsverhältnis resultiert
5.3. In diesem Falle steht der Firma Rohrreinigung Roman Ostermeier die volle vereinbarte Vergütung zu. Jedoch werden infolge der Beendigung des Vertrages ersparte Aufwendungen zu Gunsten des Auftraggebers angerechnet.
6. Geltungsbereich & Gerichtsstand
Diese AGB gelten für alle zukünftigen rechtlichen Beziehungen gleicher Art zwischen den Parteien soweit nichts anderes vereinbart ist.
Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, wird Fürstenfeldbruck als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: März 2020